Update 02.01.2010                             Startseite Japankoi  Produkte und Angebote   |   Dienstleistungen   | über uns | Archiv |   Kontakt   |   AGB  |   Impressum  |

Hier bekommen Sie nur Japankoi, keine Israelkoi oder Thailandkoi.Seitz Leer Emden Papenburg Aurich Westerstede Norden Wiesmoor Bremen Tancho Showa Sanke Ochiba Soragoi Tategoi Chagoi KoiYamabuki Ogon Platinum Hariwake Doitsu Stoer Sterlett Muschel Sakai Aoki Harisawa Tanaka Nitrit Nitrat Poly tech Vortech Vortex Druckfilter UVC Lampe Zugschieber Pond Pro Flansch Japanmatte Hi Blow Koi Japankoi Hamburg Berlin Bielefeld Koihändler

Hier links auf unserer Anlage sehen Sie Koi-Verkaufsbecken, die bis zu 2,0 Meter tief sind und eine Größe bis zu  4,0 x 4,0 haben. Verkauft werden nur Koi, denn wir haben uns ausschließlich auf Koi spezialisiert.


Das ist unser 20.000 Liter Jumbo-Becken, hier sehen Sie Koi bis 90 cm. Die Koi dürfen auch Sie füttern.

 


Hier zwei  Verkaufsbecken für Koi bis 45 cm.


Das ist ein überdachtes 18.000 Liter Verkaufsbecken, wo nur Japan-Showkoi angeboten werden.


Auch die Koi in dem 4.000 Liter überdachten Quarantänebecken fühlen sich schon nach ein paar Tagen wohl. Eine Quarantäne von min. 2 Wochen wird immer durchgeführt.


Kleine Verkaufsbecken für Koi bis 20 cm.


Das ist unser Verkaufsraum, wo Sie fast alles erwerben können.


Eingang

Wir machen auch Ihren Garten zum Japangarten, lassen Sie sich beraten.

Bachlauf


Baustelle

2007 haben wir den Folientunnel abgerissen und ein größeres Gewächshaus aufgebaut. Jetzt haben wir noch 4 Verkaufsbecken dazu bekommen und können so noch gezielter, gute Japankoi einkaufen und auch wieder anbieten.

14.12.2007

27.12.2007

Jetzt haben wir insgesamt 50.000 Liter Verkaufsbecken im Gewächshaus und 52.000 Liter draußen im freien.


28. 01. 2008

Auch das Gewächshaus ist jetzt fertig und die neuen Verkaufsbecken sind schon mit Japankoi gefüllt. wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns besuchen kommen.


Kleiner Umbau 08.10.2008

25. 10. 2008


Die Verkaufsanlage von Oldenburg-Koi

 

Gemäß §11 Tierschutz ist für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung, für den gewerbsmäßigen Handel und für die gewerbsmäßige ”Zur-Schau-Stellung” von Zierfischen, eine Erlaubnis seitens der zuständigen Behörde erforderlich. Diese Anforderungen haben wir geleistet, in dem wir an einem Lehrgang über den Sachkundenachweiß § 11 Abs.1 Nr. 3a und b in Verbindung mit § 11 Abs.2 Nr. 1 Tierschutzgesetz erfolgreich teilgenommen haben.

 

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